Nutzungsordnung des Bürgernetzträgervereins GuntiaNet e.V.

§1 Benutzerkonto

Benutzerkonto i. S. d. Nutzungsordnung ist die Benutzerkennung - der Login-Name und das dazugehörende Passwort - sowie die damit verbundene Genehmigung, die Dienste von GuntiaNet zu nutzen.

§2 Leistungsbeschreibung

Jeder Nutzer erhält ein Benutzerkonto, eine E-Mail-Adresse und einen zugewiesenen Speicherplatz zur freien Verfügung.

Die Nutzungsmöglichkeiten orientieren sich an der Leistungsfähigkeit des Vereins. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf den Zugang zum System, den einwandfreien Betrieb und das Angebot an Internetdiensten.

Jeder Nutzer kann sein Benutzerkonto gleichzeitig nur einmal zum Zugang zum System nutzen. Jede darüber hinausgehende Nutzung des Benutzerkontos ist unzulässig.

Das Benutzerkonto darf nicht kommerziell genutzt werden.

Für die Bereitstellung von Leistungen über die in Abs. 1 genannten hinaus behält sich der Verein die Erhebung von zusätzlichen Entgelten vor.

§3 Haftungsausschluss

Der Verein, seine Organe und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen schließen jegliche Haftung (aus vertraglicher und gesetzlicher Grundlage, insbesondere positiver Forderungsverletzung und unerlaubter Handlung) für Schäden aus, die dem Nutzer durch die Nutzung von GuntiaNet entstehen, sofern sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden.

Für Schäden, die daraus entstehen, dass die Dienste von GuntiaNet nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind, übernehmen der Verein, seine Organe und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen weder gesetzliche noch vertragliche Haftung.

Der Verein, seine Organe und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften nicht für die übermittelten und bereitgestellten Informationen und Daten sowie deren Folgen, und zwar weder für Richtigkeit und Vollständigkeit, noch dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtmäßig handelt, indem er die Daten zugänglich macht, anbietet oder übersendet.

§4 Nutzungsberechtigte

Nutzungsberechtigt sind ausschließlich Personen, die sich mit den vorliegenden Bestimmungen schriftlich einverstanden erklären und sie befolgen.

Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters schriftlich nachzuweisen.

Das Benutzerkonto wird widerruflich erteilt. Es kann entzogen werden, wenn gegen die vorliegende Nutzungsordnung oder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wird.

Der Verein behält sich das Recht vor, die Nutzungsfreiheit des einzelnen zu beschränken, wenn es zur Chancengleichheit aller Nutzer erforderlich ist.

§5 Minderjährige

Die gesetzlichen Vertreter sind verpflichtet, die Nutzung ihres Benutzerkontos durch ihre Kinder oder des Benutzerkontos ihrer Kinder im Sinne dieser Nutzungsordnung und der jeweils gültigen Gesetze ordnungsgemäß zu beaufsichtigen.

§6 Überlassung des Benutzerkontos

Die Überlassung des jeweiligen Benutzerkontos an Dritte ist nur mit Genehmigung von GuntiaNet zulässig.

§7 Protokoll

Der Verein behält sich das Recht vor, Nutzungsverhalten und Systemzugriffe für interne Zwecke bzw. zur Verhinderung des Missbrauchs des Systems zu protokollieren.

§8 Missbräuchliche Nutzung

Missbräuchliche Nutzung kann den Entzug des Benutzerkontos und gegebenenfalls zivil- und strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.

Die Nutzung von GuntiaNet ist vor allem dann missbräuchlich,

a) wenn das Vorgehen des Nutzers gegen diese Nutzungsordnung oder einschlägige gesetzliche Schutzbestimmungen (z. B. Strafgesetze, Jugendschutzgesetze, Datenschutzgesetze etc.) verstößt,

b) wenn sie dazu dient, illegale Handlungen damit zu begehen, zu fördern oder zu solchen aufzufordern (z. B. Urheberrecht, Lizenzrecht, Persönlichkeitsrecht, Recht auf informelle Selbstbestimmung, Computermanipulation, Computersabotage, Computerbetrug etc.).

c) wenn sie die Funktionsfähigkeit der Einrichtungen von GuntiaNet gefährdet.

d) wenn grob gegen die Netiquette (allgemeines Netzverhalten) verstoßen wird.

e) wenn sie dem Verein schadet.

§9 Haftung

Die Nutzer haften dem Verein und Dritten für missbräuchliche und rechtswidrige Nutzung und schuldhaft verursachte Schäden an den Einrichtungen des Bürgernetzträgervereins GuntiaNet und den daraus entstehenden Folgen für den Verein in vollem Umfang.

§10 Sonderregelungen

Ausnahmen zur Nutzungsordnung bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Bürgernetzträgerverein GuntiaNet.

§11 Änderungsvorbehalt

Der Vorstand von GuntiaNet behält sich das Recht vor, die Nutzungsordnung jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Die Bekanntgabe erfolgt über die elektronischen Medien des Vereins.

§12 Salvatorische Klausel

Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Nutzungsordnung unwirksam oder unvollständig sein oder werden, so berührt dies die restlichen Bestimmungen nicht.

Diese Nutzungsordnung wurde vom Vorstand am 30.06.1998 aufgestellt.

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